VBN Mobilitätsgarantien

Verspätung? Geld zurück!

Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular beantragen!
 

Wer kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?

  • Nutzer einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.
  • Antragstellende Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und über eine IBAN-Bankverbindung verfügen.
     

Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

  • Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten. 
  • Unabhängig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. 

Der Grund für die Verspätung ist unerheblich. Maßgeblich für die VBN-Mobilitätsgarantie sind die aktuell veröffentlichten Fahrplanauskünfte des FahrPlaners (www.vbn.de und FahrPlaner-App).
 

Wann gilt die VBN-Mobilitätsgarantie nicht? 

  • Für mitgenommene Fahrgäste. 
  • Bei planbaren Abweichungen (zum Beispiel Baumaßnahme, Streik, Pandemie), die mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar sind.
  • Bei unplanbaren Abweichungen (zum Beispiel Unwetter, Unfall) ab dem zweiten Tag, wenn am ersten über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen informiert wurde.
     

Zu beachten

  • Die Entschädigung ist pro Antragssteller (bei übertragbaren Zeitkarten pro Zeitkarte) auf maximal zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat begrenzt.
  • Der Erstattungsbetrag ist auf den Wert des jeweiligen EinzelTickets beziehungsweise des jeweiligen ZeitTickets begrenzt. Fahrgäste mit MonatsTicket (auch StadtTicket und SeniorenTicket), MIA- und MIAPLUS sowie JobTicket erhalten maximal den für den jeweiligen Kalendermonat gezahlten Betrag erstattet. Fahrgäste mit 7-TageTicket erhalten maximal den Wert des betreffenden Tickets erstattet.
  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt ausdrücklich für alle nachfolgend genannten EinzelTickets, TagesTickets oder ZeitTickets. Nutzer von nicht genannten Tickets erhalten keine Entschädigung.
     

Wie hoch ist die Entschädigung?

Nutzer der folgenden Tickets erhalten pro Verspätungsfall eine Entschädigung. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.

TicketPreisstufe I, A, B oder SPreisstufe C, D, E, F, G oder H
EinzelTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
EinzelTicket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
KurzstreckenTicket1 Euro
4er-Ticket 2 Euro50  Prozent des Ticketwertes
4er-Ticket Kind    1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven)2 Euro
10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhaven)1 Euro
TagesTicket (1 bis 5 Personen)    mindestens 2 Euro, maximal 6,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahlmindestens 2,60 Euro, maximal 10,30 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl
NachtTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
CityTicket Delmenhorst1 Euro
GruppenTicket (pro Person)1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis1 Euro1 Euro


Nutzer der folgenden Zeitkarten bekommen eine pauschale Entschädigung pro Vorfall.

TicketPreisstufe I, A, B, C, D oder SPreisstufe E oder FPreisstufe G oder H
7-TageTicket Erwachsene und Schüler3 Euro4 Euro6 Euro
MonatsTicket Erwachsene und Schüler3 Euro4 Euro6 Euro
MIA und MIAplus3 Euro4 Euro6 Euro
JobTicket Erwachsene und Auszubildende3 Euro4 Euro6 Euro


AnschlussTickets werden mit 1,80 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,30 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,30 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.
 

Taxikosten

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

  • Das Fahrtziel würde mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erreicht werden.
  • Im Zeitraum 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr würde das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten erreicht werden. 
  • Für Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen Verspätung erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.
 

VBN-Mobilitätsgarantie beantragen

Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag. Sie ist auch gewahrt, wenn der Antrag bei einem der Verkehrsunternehmen des VBN unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgt; maßgeblich ist insoweit das Datum des Eingangsstempels des Verkehrsunternehmens. Danach entfällt der Anspruch auf Entschädigung.

Bei der Antragsstellung muss das genutzte Ticket und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden. Dazu sind im Online-Formular alle Nachweise in gängigen Dateiformaten hochzuladen. Taxi-Quittungen sind im Original an den VBN zu senden.

Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Quelle: https://www.vbn.de/service/mobilitaetsgarantie

So läuft es im Garantiefall

Im Bedarfsfall kann sich ein Fahrgast direkt an die Delbus, Bahnhofstraße 22, 27749 Delmenhorst, wenden. Selbstverständlich kann die Meldung auch über die verbundweite VBN-Serviceauskunft 0421/596059 oder über Online-Garantieformular erfolgen.